Was ist das Regionale Kultur Programm NRW?

Das RKP - Regionales Kultur Programm NRW (vormals Regionale Kulturpolitik NRW) ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung unterstützt damit Kulturprojekte in allen zehn Kulturregionen NRWs, um das Profil und die Identität der Regionen zu stärken.


Ziele des Programms:

  • Attraktivität und Identität der Region nach Innen und Außen stärken
  • Kultur in Spitze und Breite fördern
  • kulturelle Teilhabe gewährleisten
  • Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen
  • Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen (z.B. Jugendarbeit, Wirtschaft, Stadtentwicklung oder Tourismus)

Kriterien:

 

 

Wenn Sie sich mit deinem Kulturprojekt um eine RKP-Förderung bewerben wollen, sollte es folgende Kriterien erfüllen:


•    Kooperation und Vernetzung: Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten / Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
•    Alle Projektpartner wirken gleichberechtigt an der inhaltlichen Projektentwicklung mit.
•    Marketingmaßnahmen müssen ein erkennbarer Bestandteil des Projekts sein. Jeder Partner beteiligt sich an den Marketingmaßnahmen für das Projekt.
•    Weitere Partner sind gewünscht, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen.
•    Bei der Förderung eines Netzwerks sind die Anforderungen an die Kooperationsqualität besonders hoch.
•    Ein regionaler Bezug muss gegeben sein, der in der Regel über die Leitthemen der jeweiligen Region hergestellt wird.
•    Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.

 

Diese Kriterien gelten landesweit. Gerne erläutern wir Ihnen die einzelnen Punkte im persönlichen Gespräch.

 

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Regionsspezifisches:

 

 


Sie gehören zur freien Kulturszene im Ruhrgebiet? Dann ist die Förderung genau auf Sie ausgelegt, denn das RKP - Ruhrgebiet nimmt nur Anträge aus der freien Szene an. Die Förderung soll nicht die Aktivitäten der Kommunen ersetzen, sondern sie sinnvoll ergänzen. Rein lokale oder städtische Projekte sind daher von der Förderung ausgeschlossen.
Mit dem RKP - Ruhrgebiet erhalten Sie eine Fördersumme von maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

Barrierefreiheit

 

 

Seit dem Förderjahr 2022 können Sie für Ihr RKP-Projekt „Ergänzungsmittel für barrierefreie Maßnahmen“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Projekt beantragen. Im Falle einer Förderentscheidung werden diese Mittel ergänzend zu den RKP-Projektmitteln bewilligt. Nähere Informationen zu barrierefreien Maßnahmen finden Sie in der Arbeitshilfe, im Glossar  und auf der Website des RKP

Die Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit können Sie hier herunterladen.

 

bis 5.000,- €

  • Was muss ich tun? Neun Schritte von der Idee zum laufenden Projekt

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    Beratung durch das Kulturbüro

    Sie haben eine Idee für ein regionales Projekt? Lassen Sie sich von uns beraten!
    Berichten Sie uns von Ihrer Idee – manchmal können wir schon mit einem kurzen Telefonat weiterhelfen und schnell abschätzen, ob Ihre Idee zum RKP passt. Gerne vereinbaren wir dann einen Beratungstermin. Ihre Projektidee muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht antragsreif sein. Wir geben gerne Hinweise auf (weitere) mögliche Kooperationspartner. Achtung: Mindestens eine Beratung muss rechtzeitig vor der Antragstellung in Anspruch genommen werden.

    Die Antragsfrist endet jedes Jahr am 30. September.
     

     

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    Bis 30. September: Projektdatenblatt einreichen

    Hier finden Sie das Projektdatenblatt, das bis zum 30. September eines jeden Jahres final eingereicht werden muss. Sie haben die Möglichkeit, das Projektdatenblatt als Zwischenstand einzureichen. So können Sie bis zur finalen Abgabe an den Inhalten weiterarbeiten. Gemeinsam mit dem Projektdatenblatt laden Sie eine Projektskizze, einen Kostenfinanzierungsplan und ggf. die Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit online hoch. Auch hier gilt: Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich einfach bei uns.

     

     

     

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    Anfang November: Der Kulturrat berät sich

    Sie haben das Projektdatenblatt final eingereicht? Dann heißt es jetzt erst einmal: Abwarten. Das regionale Gremium, der Kulturrat Ruhrgebiet, berät in seiner Sitzung (Ende Oktober/ Anfang November) über die eingereichten Projekte und spricht seine Förderempfehlungen aus.

     

     

     

     

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    Mitte November: Benachrichtigung über Förderempfehlung

    Mitte November benachrichtigen wir Sie per E-Mail, ob eine Förderempfehlung für Ihr Projekt ausgesprochen wurde. Falls ja, erhalten Sie mit unserer Mail das Formular für den sogenannten „Zuwendungsantrag“.

     

     

     

     

     

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    Bis zum 30. November: Zuwendungsantrag einreichen

    Der Zuwendungsantrag muss bis zum 30. November bei der Bezirksregierung Arnsberg abgegeben werden. Dafür können Sie Angaben aus dem Projektdatenblatt übernehmen, das Sie eingereicht haben. Bei Bedarf können weiterführende Informationen ergänzt werden.

     

     

     

     

     

     

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    Ende des Jahres: Das Ministerium entscheidet

    Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen entscheidet final über alle eingereichten Projektanträge.

     

     

     

     

     

     

     

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    Verabschiedung Landeshaushalt

    Sobald das Land NRW über Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr beraten hat, gibt es den sogenannten Haushaltsplan frei und weist den jeweiligen Bezirksregierungen die finanziellen Mittel zu.

     

     

     

     

     

     

     

     

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    Anfang des Folgejahres

    Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid von der Bezirksregierung Arnsberg. Jetzt können Sie mit Ihrem Projekt loslegen.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

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    Ihr Projekt läuft

    Sie sind mit Ihrem Projekt gestartet? Dann freuen wir uns, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten. Gerne bewerben wir Ihr Projekt über unsere Kanäle und bleiben Ihr Ansprechpartner, wenn Sie weitere Fragen zur Förderung haben.

Gefördert durch: