Ziel des Programms ist die kreative Auseinandersetzung mit dem Ruhrgebiet, bei der neue Heimatorte geschaffen werden und alte wiederbelebt werden sollen, um die vielseitige Region zukunftsfähig und lebenswert zu gestalten. Das Programm ermöglicht die künstlerische Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Gebäuden, die zur Auseinandersetzung und zum Verweilen einladen, allen offenstehen und Menschen miteinander verbinden. Es sollen Orte des Miteinanders und der Begegnung von Menschen verschiedener Generationen, Kulturen und sozialer Hintergründe im Ruhrgebiet geschaffen werden, die dauerhaft oder temporär angelegt sind. Erreicht werden sollen möglichst alle Generationen sowie verschiedene Bevölkerungsgruppen.
Einzelpersonen: Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturschaffende
Juristische Personen des privaten Rechts: gGmbH, GmbH, GbR, eG, UG, Vereine, Verbände
Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Städte, Kommunen, Einrichtungen und Institutionen von Stadt- und Kreisverwaltung
Was wird im Rahmen von #heimatruhr gefördert?
Gefördert werden künstlerische Initiativen, die Orte schaffen, die als Heimat erlebt und erlebbar gemacht werden. Diese Orte können kreative Begegnungsräume und künstlerische Produktionsstätten sein, Begegnungs- und Veranstaltungsformate im öffentlichen Raum einschließen sowie von künstlerisch-kreativen Interventionen an Plätzen und Gebäuden bis hin zu dauerhaften Installationen im öffentlichen Raum oder Kunst am Bau reichen. Die Orte sollen neue Formen der Identität schaffen, können innovative und kreative Stadtentwicklungskonzepte einschließen, müssen offen für alle sein und sollen zum Verweilen sowie zur Begegnung und gemeinsamen Auseinandersetzung einladen.
Gegenstand der Förderung sind einzelne, zeitlich und inhaltich abgeschlossene Projekte und Maßnahmen, die den Zielen des #heimatruhr Programms entsprechen.
Die entstehenden Orte bzw. deren Gestaltung, Ertüchtigung oder temporäre Nutzung müssen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt 90%, ein Eigenanteil von 10% ist erforderlich.
Die geplanten Maßnahmen müssen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Flächen und Gebäuden, die für die Projekte genutzt werden sollen, abgestimmt sein.
Durchführungsort des Vorhabens ist das Ruhrgebiet.
Eine Förderung von Folgemaßnahmen / Bestandsförderung ist nicht möglich.
Was sind besondere Auswahlkriterien?
Das geplante Vorhaben muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Offen für die Allgemeinheit Projekte, die nicht nur bestimmten gesellschaftlichen Gruppen zugänglich, sondern offen für die Allgemeinheit sind.
Im öffentlichen Raum Projekte, die an öffentlichen Plätzen und Orten dauerhaft oder temporär umgesetzt werden und einen Beitrag für die Allgemeinheit darstellen.
Partizipativ Projekte, die verschiedene Bevölkerungsgruppen aktiv in den Entstehungsprozess einbinden und bei denen die Teilnahme verschiedener gesellschaftlicher Gruppen essentieller Teil des Vorhabens ist.