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KQR-Antragstellung für 2026

Ab sofort können sich Kultur- und Kreativschaffende bis zum 31. Juli 2025 mit Projekten aus den Kreativ.Quartieren Bochum Viktoria.Quartier, Dortmund Unionviertel, Duisburg Ruhrort, Essen City.Nord, Gelsenkirchen Ückendorf, Hagen Wehringhausen, Hamm.Mitte, Oberhausen.Mitte, Unna Lindenviertel und Witten Wiesenviertel für den Förderzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026 bewerben.
Wer kann gefördert werden?
- Öffentliche Akteur*innen: Städte und Kreise, Einrichtungen und Institutionen von Stadt- und Kreisverwaltungen (z.B. Museen, Theater, Kulturzentren), Hochschulen
- Private Akteur*innen: Selbstständige und freiberufliche Künstler*innen, Musiker*innen, Autor*innen, Designer*innen usw., juristische Personen wie GbRs, GmbHs, eGs und UGs sowie Organisationen mit oder ohne Erwerbszweck (Vereine, Verbände, Hilfswerke etc.)
Was kann gefördert werden?
- Künstlerische Projekte: Konzeption, Umsetzung und Durchführung von Projekten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Medien, Architektur und Design. Diese können sich z.B. mit gesellschaftlich relevanten Themen wie z.B. Klimaschutz/Nachhaltigkeit, Diversität oder Digitalisierung befassen. Auch künstlerische Recherchen oder Kommunikationsprojekte sowie interdisziplinäre Formate sind möglich.
- Künstlerische und kreative Produktionsorte: Einrichtung und Entwicklung von künstlerischen Produktionszentren: Co-Working-Spaces, Ateliergemeinschaften, Residenzprogramme, Technik-Pools und vieles mehr. Wichtig ist, dass Räume für kreativen Austausch entstehen – ob konzentriert in einem Gebäude oder verteilt im Quartier.
- Kommunikationsprojekte: Maßnahmen zur Stärkung der Quartiersidentität und der Sichtbarkeit der kulturellen Aktivitäten – von Öffentlichkeitsarbeit über Partizipation und Barrierefreiheit bis zu Plattformen für transkulturellen Dialog. Niederschwellige Formate, die viele verschiedene Zielgruppen ansprechen, sind besonders erwünscht.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Alle Förderanträge müssen vor der Einreichung mit der ecce GmbH abgestimmt werden. Projektanträge sollten daher frühzeitig, spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Antragsfrist, bei der ecce GmbH vorgestellt werden, damit eine qualitative Beratung während des Antragsprozesses möglich ist. Ein Förderantrag besteht aus einem Antrag über das Bewerbungsformular der ecce GmbH, einer Projektbeschreibung inkl. Zeitplan, einem Kosten- und Finanzierungsplan und eine Bestätigung der Kommune zum Einklang des Projekts mit der städtischen Quartiersstrategie (für private Antragstellende).
Für die Beratung und Abstimmung von Projektvorhaben melden Sie sich gerne direkt bei:
Nathalie Schraven
Projektleitung
Telefon: +49 (0)231 222 275 52
Mobil: +49 (0)157 38 30 92 34
E-Mail: schraven(at)e-c-c-e.com