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FAQs zum #heimatruhr Bewerbungsprozess

Bis zum 31. Oktober 2020 können Projekte für die 2. Förderrunde bei #heimatruhr eingereicht werden. Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Bewerbungsprozess gesammelt und unten zum Nachlesen beantwortet.

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Kann ich auch als Einzelperson (KünstlerIn) einen Antrag stellen?

JA! Bewerbungen von Einzelpersonen (KünstlerInnen, Kreativen und Kulturschaffenden) sind möglich und erwünscht!
Auch juristische Personen des privaten Rechts (GmbH, gGmbH, Verein, Verbände, eG, UG, GbR) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (Städte, Kommunen, Institutionen von Stadt- und Kreisverwaltung) können sich bewerben.

 

Müssen alle Absprachen mit KooperationspartnerInnen bis zur Frist getroffen sein?

Bei Einreichung der Bewerbung müssen Einverständniserklärungen oder LOI von GrundstückbesitzerInnen / EigentümerInnen sowie KooperationspartnerInnen oder weiteren FördergeberInnen vorgelegt werden.

 

Ich habe eine Idee, brauche aber Unterstützung. Wo kann ich mich beraten lassen?

ecce steht für alle inhaltlichen und administrativen Fragen im Bewerbungsprozess zur Verfügung: sowohl bei allgemeinen ersten Fragen wie auch bei konkreten Fragen zur Ausgestaltung der Projektidee, zum Bewerbungsformular oder zum Finanzplan.
Das #heimatruhr-Team ist per E-Mail unter heimatruhr(at)e-c-c-e.com zu erreichen, oder telefonisch:
Katharina Friesen: 0231-2222-7520
Elisabeth Roos: 0231-2222-7552

 

Welche Kriterien muss das Projekt erfüllen?

Bei Bewerbungen im Rahmen von #heimatruhr ist die Voraussetzung zu beachten, dass die Orte bzw. deren künstlerische und kreative Gestaltung, Ertüchtigung oder temporäre Nutzung der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden bzw. einen Beitrag für die Allgemeinheit (z.B. einen Begegnungsort; Orte, die als Heimat erlebt und erlebbar gemacht werden können) darstellen.

 

Können Projekte auch außerhalb des Ruhrgebiets umgesetzt werden?

Projekte im Rahmen von #heimatruhr müssen im Ruhrgebiet umgesetzt werden.

 

Wann werden die Projekte ausgewählt?

Die Auswahl von Projekten zur Förderung findet zu Beginn des Jahres 2021 statt.

 

Ab wann ist der Projektbeginn möglich?

Der frühestmögliche Projektbeginn ist (nach aktuellem Planungsstand) ab April 2021 möglich. Dies sollte bei der Zeitplanung in der Bewerbung berücksichtigt werden.

 

Was muss ich beim Finanzplan beachten?

Beim Finanzplan ist zu beachten, dass ein Eigenanteil von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erforderlich ist. Bei konkreten Fragen zum Finanzplan steht das #heimatruhr-Team jederzeit zur Verfügung.

 

Welche Projektkosten sind förderfähig?

Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten für beteiligte KünstlerInnen, MitarbeiterInnen und ExpertInnen, als auch Sachkosten wie z.B. bauliche Maßnahmen, Materialkosten, Öffentlichkeitsarbeit und weitere.