Das Programm Kreativ.Quartiere Ruhr – gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW – unterstützt die Weiterentwicklung von Räumen und Zentren der kreativen und künstlerischen Entfaltung für einen kulturellen, ökonomischen und urbanen Wandel.

Seit dem Beginn des Förderprogramms 2011 wurden insgesamt 110 kulturelle und künstlerische Projekte in 16 Kreativ.Quartieren in 14 Ruhrgebietsstädten erfolgreich umgesetzt. Seinen Ursprung hat Kreativ.Quartiere Ruhr in der Kulturhauptstadt Europas RUHR.2010.

 

Informationen zum Förderprogramm

Ab Mai 2024 können sich Kultur- und Kreativschaffende mit Projekten aus den Modell.Quartieren Bochum Viktoria.Quartier, Dortmund Unionviertel, Duisburg Ruhrort, Essen City.Nord, Gelsenkirchen Ückendorf, Hagen Wehringhausen, Hamm.Mitte, Oberhausen.Mitte, Unna
Lindenviertel und Witten Wiesenviertel für den Förderzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025 bewerben.

Einsendeschluss ist der 31. Juli 2024.

FAQ

  • Wer kann einen Förderantrag stellen?

    Förderfähig sind Kunst- und Kulturprojekte in folgenden Kreativ.Quartieren: Bochum Viktoria.Quartier, Dortmund Unionviertel, Duisburg Ruhrort, City Nord.Essen, Hamm.Mitte, Gelsenkirchen Ückendorf, Hagen Wehringhausen, Oberhausen Mitte, Unna Lindenviertel und Witten Wiesenviertel.

    Mögliche öffentliche Akteur*innen:

    • Städte
    • Kreise
    • Einrichtungen und Institutionen von Stadt und Kreisverwaltungen (z.B. Museen, Theater, Kulturzentren etc.)
    • Hochschulen

    Mögliche private Akteur*innen:

    • Unternehmer*innen (z.B. selbstständige oder freiberufliche bildende Künstler*innen, Musiker*innen, Autor*innen, darstellende Künstler*innen, Designer*innen etc.)
    • Juristische Personen wie GbRs, GmbHs, eGs, UGs etc.
    • Organisationen mit oder ohne Erwerbszweck (Vereine, Verbände, Hilfswerke etc.)

    *Hinweis: Bei einer Antragstellung privater Akteur*innen muss die jeweilige Kommune schriftlich bestätigen, dass das Projektvorhaben im Einklang mit der städtischen Quartiersstrategie steht.

  • Was kann gefördert werden?

    • Künstlerische Projekte Konzeptionierung, Realisierung und Durchführung künstlerischer Projekte aus den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Medien, Architektur und Design. Diese können sich z.B. mit gesellschaftlich relevanten Themen wie z.B. Klimaschutz/Nachhaltigkeit, Diversität oder Digitalisierung befassen. Ferner können auch künstlerische Recherche- sowie Kommunikationsprojekte durchgeführt werden. Darüber hinaus sind auch interdisziplinäre Formate wünschenswert. 
    • Künstlerische und kreative Produktionsorte Konzeptionierung, Einrichtung und Entwicklung von themenspezifischen Produktionsorten bzw. -zentren, um die künstlerischen Stärken der Kreativ.Quartiere zu professionalisieren, zu stärken und Räume für mögliche Zusammenarbeit und kreativen Austausch zu schaffen. Hier können auch Residenzen angedacht werden. Die Produktionszentren bzw. -orte können die Formen von temporären Co-Working-Möglichkeiten, Ko-Produktionen, Ateliergemeinschaften, Technik-Pools oder auch – langfristig gedacht – von Einzelateliers annehmen. Die Räumlichkeiten können sich in einem Gebäude konzentrieren oder im Quartier verteilt sein. 
    • Kommunikationsprojekte Konzeptionierung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen und die Schaffung von Kommunikationsplattformen mit dem Ziel, die Sichtbarkeit und Vernetzung im Quartier zu stärken und die Zielgruppen zu erweitern, auch über das Quartier hinaus. Denkbar sind Projekte, die sich auf die Entwicklung der Quartiersidentität, eine Verstetigung der Öffentlichkeitsarbeit und die Sichtbarkeit der kulturellen Angebote im Quartier fokussieren. Weiterhin können die Maßnahmen z.B. in den Bereichen Partizipation, Barrierefreiheit und transkultureller Kommunikation liegen. Dazu zählen auch niederschwellige Formate, um möglichst viele verschiedene Zielgruppen zu erreichen und die BewohnerInnen des Quartiers mit den Projekten anzusprechen. 
  • Welche Kosten sind förderfähig?

    Durch die Förderung können unter anderem folgenden Kosten gedeckt werden:

    Honorare und Personalkosten

    • Projektleitung
    • Projektassistenz bzw. Hilfskräfte
    • KünstlerInnenhonorare
    • Transport- und Reisekosten

    Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

    • Werbung & PR
    • Foto & Filmdokumentation
    • Druckkosten
    • Versandkosten

    Sachmittel, Technik und Werkzeug

    • Technik für z.B. Bühnen
    • Sachmittel für z.B. Raumausstattung, Gestaltung

     

    Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Muster Kosten- und Finanzierungsplan. Sollten Fragen zu den förderfähigen Kosten bestehen, beraten wir Sie gerne.

  • Welche Kriterien müssen beachtet werden?

    • Die beantragte/n Maßnahme/n soll/en  
      • einen Impuls für die Entwicklung des Quartiers geben.
      • auf das Quartier und seine Bedingungen angepasst sein.
      • Kooperationen mit Bürger*nnen und Akteur*innen vor Ort beinhalten und in die örtliche Quartiersentwicklung bzw. -strategie eingebunden sein.
      • zentrale*n Ansprechpartner*in für das Quartier benennen. 
      • Die Vernetzung der Akteur*innen bewirken. 
    • Die Förderung des Landes erfolgt nachrangig (Subsidiaritätsprinzip), d.h. Antragstellende sind verpflichtet einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen und – insoweit möglich – weitere private sowie öffentliche Drittmittel einzuholen, bevor Landesmittel in Anspruch genommen werden.  
      • Der angemessene Eigenanteil beträgt bei privaten Antragstellenden mindestens 10%, bei öffentlichen Antragstellenden mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 
      • Der Eigenanteil kann ausschließlich über Barmittel und/oder Eigenarbeitsleistung in Form von „Bürgerschaftlichem Engagement“ erbracht werden. 
      • Beispiele für private Drittmittel: Spenden, Sponsoring, Eintrittsgelder, Teilnahmegebühren, etc.
      • Beispiele für öffentliche Drittmittel: Kommunale Förderung, etc.  
    • Es können auch investive Maßnahmen gefördert werden, aber konsumtive Maßnahmen müssen im Kostenplan überwiegen. Investive Ausgaben schaffen bleibende Werte, die auch über das Projekt hinaus bestehen (z.B. technische Geräte). Konsumtive Ausgaben werden direkt während des Projekts verbraucht (z.B. Personalausgaben).
    • Die Zuwendung erfolgt – soweit in Förderrichtlinien nichts Anderes festgelegt ist – auf der Grundlage der §§ 23, 44 LHO. 
    • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Bitte beachten Sie, dass die ecce GmbH nur vollständige, den Kriterien entsprechende sowie fristgerecht eingegangene Anträge berücksichtigen kann. 
  • Wie kann ich einen Förderantrag stellen?

    Alle Förderanträge müssen vor der Einreichung mit der ecce GmbH abgestimmt werden. Projektanträge sollten daher frühzeitig, spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Antragsfrist, bei der ecce GmbH vorgestellt werden, damit eine qualitative Beratung während des Antragsprozesses möglich ist.
     

    Zur Beratung und Abstimmung des geplanten Fördervorhabens, wenden Sie sich bitte an das Projektteam Kreativ.Quartiere Ruhr.

  • Wer entscheidet über die Förderung?

    Die Förderempfehlung für ein Projekt trifft eine Fachjury, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft obliegt die endgültige Entscheidung. Bitte beachten Sie, dass die Projekte frühestmöglich zum 1. Januar 2025 starten können.

    Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Antragsunterlagen / Downloads

    Förderanträge bestehen aus: 

    • einem Antrag über das Bewerbungsformular der ecce GmbH
    • einer Projektbeschreibung inkl. Zeitplan 
    • einem Kosten- und Finanzierungsplan 
    • Bestätigung der Kommune zum Einklang des Projekts mit der städtischen Quartiersstrategie (für private Antragstellende)

     

    Erste Hilfe zur Antragsstellung gibt es im FAQ Kreativ.Quartiere Ruhr.

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Über Kreativ.Quartiere Ruhr

  • Kreativ.Quartiere Ruhr

    Begriff des Kreativ.Quartiers

    Unter Kreativquartier versteht ecce ein Stadtquartier, in dem Künstler*innen, Kreative, Kulturinstitutionen und öffentliche Akteur*innen gemeinsam ein Konzept entwickeln, das sowohl künstlerische, kulturelle als auch neue ökonomische und soziale Möglichkeitsräume und Entwicklungen entstehen lässt, die langfristig wirksam werden. Eine nachhaltige Kooperation von Kulturakteur*innen, der Zivilgesellschaft, dem Quartiersmanagement und der Kommune sind der Schlüssel für die Förderung eines lebendigen Bottom-Up-Prozesses im Quartier. ecce versteht sich dabei in der Rolle des Moderators und Vermittlers zwischen kommunalen Akteur*innen und der freien Szene der Kultur- und Kreativschaffenden. 

     

    Ziele des Programms

    Ziel des Förderprogramms Kreativ.Quartiere Ruhr ist es, langlebige Strukturen zu schaffen, um kulturelle Programme, Produktionsstätten, Co-WorkingSpaces, Kulturlabore und Künstler*innen in den Kreativquartieren zu stärken, Leerstand entgegenzuwirken und die Lebensqualität sowie die touristische Attraktivität des Kreativquartiers zu erhöhen. Die Aktivierung urbaner Qualitäten, vor allem von Aufenthaltsqualität, fällt von Quartier zu Quartier unterschiedlich aus. ecce geht davon aus, dass sich formelle und informelle Entwicklungen in den Quartieren wechselseitig unterstützen können, um Impulse für die Kunst- und Kulturszene und für das Engagement der Bewohner*innen des Quartiers zu setzen. So kann mit kulturellen und kreativwirtschaftlichen Aspekten sowie kooperativen Elementen Quartiersentwicklung betrieben werden.

     

    Impulse schaffen

    Besonders profilierte Kreativ.Quartiere haben sich für eine Neukonzeption nach nachvollziehbaren Kriterien empfohlen. Diese Quartiere zu stärken, ist das Leitmotiv des neu aufgelegten Förderprogramms Kreativ.Quartiere Ruhr 2022. Dabei ist die Entwicklung künstlerischer und kultureller Strahlkraft auch über das Ruhrgebiet hinaus zentral.

  • Netzwerk der Kreativ.Quartiere Ruhr

    Zum Netzwerk der Kreativ.Quartiere Ruhr gehören 16 Quartiere in 14 Ruhrgebietsstädten:

     

  • Hintergrundinformationen

    Die Wurzeln der Kreativ.Quartiere: RUHR.2010

    Ihre Wurzeln haben die Kreativ.Quartiere in der Kulturhauptstadt Europas RUHR.2010, die als erste Kulturhauptstadt Europas die Kultur- und Kreativwirtschaft als eine tragende Säule ihres Programms begriffen und im Sinne eines offenen Kulturbegriffs integriert hat. Auf Initiative von RUHR.2010/ecce trafen sich 2009 Künstler*innen, Kreative, Kulturdezernent*innen und Wirtschaftsförderer*innen der Region in Round Tables, um eine Förderung von Kultur und Kunst zu konzipieren, die den kulturellen Wandel antizipierend, die urbane Entwicklung im Ruhrgebiet vorantreibt. Dieser Ansatz wurde 2011 in die Nachhaltigkeitsvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen  und des Regionalverbandes Ruhr zur Kulturmetropole Ruhr aufgenommen.

     

    2012 wurde das Förderprogramm in Abstimmung mit den Städten im Ruhrgebiet entwickelt und fortgeschrieben. Ziel des 2012 gestarteten Förderprogramms Kreativ.Quartiere Ruhr war es, die Entstehung künstlerischer und kreativer Milieus zu unterstützen und zu forcieren, ganz bewusst auch wegen ihrer Einflussnahme auf urbane Entwicklungsprozesse. Dadurch sollte im nächsten Schritt die Freisetzung wirtschaftlicher Effekte, die sich durch urbane Aufwertung und eine vermehrte Ansiedlung von kreativwirtschaftlichen Unternehmen ergibt, ermöglicht werden. Dies geschah unter besonderer Berücksichtigung der Spezifika des Ballungsraumes Ruhrgebiet sowie unter dem Vorzeichen eines elementaren Strukturwandels und der dadurch unterschiedlichen Ausgangslage zu schon entwickelten Zentren wie etwa entlang der Rheinschiene.

  • Kontakt

    Nathalie Schraven

    Projektmanagement

    Telefon: +49 (0)231 222 275 52

    Mobil: +49 (0)157 38 30 92 34

    E-Mail: schraven(at)e-c-c-e.com

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